Beitragsübersicht
Bei dem Mitgliedsbeitrag handelt es sich um einen Jahresbeitrag (Januar bis Dezember). Bei Eintritt in die Sektion vor dem 1. September ist stets der volle Beitrag zu zahlen. Bei Eintritt nach dem 31. August halbiert sich der Mitgliedsbeitrag im Aufnahmejahr. Die Aufnahmegebühr reduziert sich nicht.
Neumitglieder, die zum 1. Januar eintreten, können bereits ab dem 1. Dezember des Vorjahres ihre Mitgliederrechte in Anspruch nehmen. Der Mitgliedsbeitrag gilt für diesen Zeitraum als entrichtet.
Unsere Beiträge und Anmeldegebühren:
A-Mitglied | 82 Euro | (Aufnahmegebühr 30 Euro) |
B-Mitglied | 48 Euro | (Aufnahmegebühr 20 Euro) |
Junior | 47 Euro | (Aufnahmegebühr 20 Euro) |
Kind / Jugend | 31 Euro | (Aufnahmegebühr 10 Euro) |
Familienbeitrag | 130 Euro | (Aufnahmegebühr 50 Euro) |
Bei Sektionswechsel wird keine Aufnahmegebühr erhoben (Bescheinigung der bisherigen Sektion muss vorgelegt werden; der Mitgliedsantrag muss in diesem Fall schriftlich erfolgen).
Für Mitglieder, die als A- oder B-Mitglied, als Junior-Mitglied oder als Kind-/Jugend-Mitglied einer anderen Sektion des Deutschen Alpenvereins, einer Sektion des Österreichischen Alpenvereins oder einer Sektion des Alpenvereins Südtirol angehören, gelten die Beiträge für Gastmitglieder (C-Mitglied):
A-Mitglied | 43 Euro |
B-Mitglied | 28 Euro |
Junior | 28 Euro |
Kind / Jugend | 22 Euro |
Kind / Jugend im Familienverbund | kein eigener Beitrag |
In diesem Fall wird keine Aufnahmegebühr erhoben. Der Mitgliedsantrag muss in diesem Fall schriftlich erfolgen (Bescheinigung der anderen Sektion muss beigelegt werden, z.B. Kopie des aktuellen Mitgliedsausweises).
Erläuterungen:
A-Mitglied
A-Mitglieder sind Vollmitglieder ab einem Alter von 25 Jahren, die keiner anderen Kategorie angehören.
B-Mitglied
B-Mitglieder sind Vollmitglieder mit Beitragsvergünstigung, und zwar auf Antrag:
a) Ehepartner / Lebenspartner eines A-Mitglieds in gleicher Sektion bei gleicher Wohnadresse und gemeinsamem Konto zur Beitragsabbuchung
b) Mitglieder der Bergwacht (bei jährlichem Nachweis)
c) Senioren ab einem Alter von 70 Jahren
d) Mitglieder über 25 Jahre mit einem Schwerbehinderten-Ausweis mit 50% und mehr (auf Antrag; Ausweiskopie mit erkennbarer Befristung ist beizufügen; bei Verlängerung der Gültigkeitsdauer erneut zu beantragen)
Junior
Junioren sind Vollmitglieder mit einem Alter von 18 bis 24 Jahren.
Kind / Jugend
Kind / Jugendliche(r) ist ein Mitglied mit einem Alter von 0 bis 17 Jahren.
Familienbeitrag
Familien, bei denen beide Elternteile und die im Familienverbund lebenden Kinder und Jugendlichen derselben Sektion (als A- oder B-Mitglied oder Junior) angehören, bezahlen einen Familienbeitrag. Separate Beiträge für Kinder und Jugendliche mit einem Alter von 0 bis 17 Jahren werden dann nicht erhoben. Für alleinerziehende Elternteile gelten auf Antrag die gleichen Bedingungen wie bei Familien, d.h. Kinder und Jugendliche sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kostenfrei dabei.
Behinderte im Familienverbund
Auf Antrag gilt als Kind - im Sinne des Familienbeitrags - auch ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.