DAV Sektion Hochtaunus Oberursel e.V.

Kletterzentrum Hochtaunus
+++ Die Adresse unserer Geschäftsstelle:

Philipp-Reis-Str. 1a
61267 Neu-Anspach
Tel.: 0 60 81 / 9 58 59 71
Kontakt über E-Mail


+++ Januar 2024: Digitaler DAV-Mitgliedsausweis

Mitgliedsausweis verloren? Oder einfach keine Lust, Papier mitzunehmen? Unter "Service" gibt es jetzt über den Mitglieder-Self-Service die Möglichkeit, den eigenen Mitgliedsausweis oder auch die Ausweise der Familie abzurufen. Sie können diesen dann direkt vom Smartphone verwenden oder auch die per E-Mail zugesandte PDF-Datei nutzen. Alles was Sie brauchen, ist Ihre Mitgliedsnummer, mit der Sie sich registrieren. Diese finden Sie auf dem Papier-Ausweis. Nach einem Verlust können wir Ihnen diese auch per E-Mail zusenden.

Beitragsübersicht

Bei dem Mitgliedsbeitrag handelt es sich um einen Jahresbeitrag (Januar bis Dezember). Bei Eintritt in die Sektion vor dem 1. September ist stets der volle Beitrag zu zahlen. Bei Eintritt nach dem 31. August halbiert sich der Mitgliedsbeitrag im Aufnahmejahr. Die Aufnahmegebühr reduziert sich nicht.

Neumitglieder, die zum 1. Januar eintreten, können bereits ab dem 1. Dezember des Vorjahres ihre Mitgliederrechte in Anspruch nehmen. Der Mitgliedsbeitrag gilt für diesen Zeitraum als entrichtet.

Unsere Beiträge und Anmeldegebühren:

A-Mitglied 73 Euro (Aufnahmegebühr 25 Euro)
B-Mitglied 42 Euro (Aufnahmegebühr 15 Euro)
Junior 42 Euro (Aufnahmegebühr 15 Euro)
Kind / Jugend 30 Euro (Aufnahmegebühr 10 Euro)
Familienbeitrag 115 Euro (Aufnahmegebühr 40 Euro)

Bei Sektionswechsel wird keine Aufnahmegebühr erhoben (Bescheinigung der bisherigen Sektion muss vorgelegt werden; der Mitgliedsantrag muss in diesem Fall schriftlich erfolgen).


Für Mitglieder, die als A- oder B-Mitglied, als Junior-Mitglied oder als Kind-/Jugend-Mitglied einer anderen Sektion des Deutschen Alpenvereins, einer Sektion des Österreichischen Alpenvereins oder einer Sektion des Alpenvereins Südtirol angehören, gelten die Beiträge für Gastmitglieder (C-Mitglied):

A-Mitglied 39 Euro
B-Mitglied 25 Euro
Junior 25 Euro
Kind / Jugend 22 Euro
Kind / Jugend im Familienverbund kein eigener Beitrag

In diesem Fall wird keine Aufnahmegebühr erhoben. Der Mitgliedsantrag muss in diesem Fall schriftlich erfolgen (Bescheinigung der anderen Sektion muss beigelegt werden, z.B. Kopie des aktuellen Mitgliedsausweises).


Erläuterungen:

A-Mitglied

A-Mitglieder sind Vollmitglieder ab einem Alter von 25 Jahren, die keiner anderen Kategorie angehören.

B-Mitglied

B-Mitglieder sind Vollmitglieder mit Beitragsvergünstigung, und zwar auf Antrag:
a) Ehepartner / Lebenspartner eines A-Mitglieds in gleicher Sektion bei gleicher Wohnadresse und gemeinsamem Konto zur Beitragsabbuchung
b) Mitglieder der Bergwacht (bei jährlichem Nachweis)
c) Senioren ab einem Alter von 70 Jahren
d) Mitglieder über 25 Jahre mit einem Schwerbehinderten-Ausweis mit 50% und mehr (auf Antrag; Ausweiskopie mit erkennbarer Befristung ist beizufügen; bei Verlängerung der Gültigkeitsdauer erneut zu beantragen)

Junior

Junioren sind Vollmitglieder mit einem Alter von 18 bis 24 Jahren.

Kind / Jugend

Kind / Jugendliche(r) ist ein Mitglied mit einem Alter von 0 bis 17 Jahren.

Familienbeitrag

Familien, bei denen beide Elternteile und die im Familienverbund lebenden Kinder und Jugendlichen derselben Sektion (als A- oder B-Mitglied oder Junior) angehören, bezahlen einen Familienbeitrag. Separate Beiträge für Kinder und Jugendliche mit einem Alter von 0 bis 17 Jahren werden dann nicht erhoben. Für alleinerziehende Elternteile gelten auf Antrag die gleichen Bedingungen wie bei Familien, d.h. Kinder und Jugendliche sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kostenfrei dabei.

Behinderte im Familienverbund

Auf Antrag gilt als Kind - im Sinne des Familienbeitrags - auch ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

Es zählt jeweils das Alter am 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres.